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Arbeitnehmer-

veranlagung

Ich kümmere mich darum.

Fast jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung oder auch Steuerausgleich genannt einen Teil seiner bezahlten Lohnsteuer zurückzuholen, darauf sollten Sie nicht verzichten.

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen und ich werde Ihre Arbeitnehmerveranlagung direkt im Finanzonline für Sie einreichen.

Der Abschluss einer Arbeitnehmerveranlagung ist auch fünf Jahre zurück noch möglich. Also verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie mich.

Gerne berate ich Sie ausführlich zu diesem Thema.

Zuverlässig

Eine gewissenhafte und pünktliche Erledigung der Aufgaben sind für mich selbstverständlich

Kompetent

15 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung

Motiviert

Ich erledige meine Aufgaben so effektiv wie möglich und nach den Interessen Ihres Unternehmens

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose
30-minütige Erstberatung!

Ich freue mich auf Sie!