Arbeitnehmer-
veranlagung
Ich kümmere mich darum.
Arbeitnehmer-
veranlagung
Fast jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung oder auch Steuerausgleich genannt einen Teil seiner bezahlten Lohnsteuer zurückzuholen, darauf sollten Sie nicht verzichten.
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen und ich werde Ihre Arbeitnehmerveranlagung direkt im Finanzonline für Sie einreichen.
Der Abschluss einer Arbeitnehmerveranlagung ist auch fünf Jahre zurück noch möglich. Also verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie mich.
Gerne berate ich Sie ausführlich zu diesem Thema.
Zuverlässig
Eine gewissenhafte und pünktliche Erledigung der Aufgaben sind für mich selbstverständlich
Kompetent
15 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung
Motiviert
Ich erledige meine Aufgaben so effektiv wie möglich und nach den Interessen Ihres Unternehmens
Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose
30-minütige Erstberatung!
Ich freue mich auf Sie!